Viele Länder dieser Erde sind überschuldet und die Staatshaushalte leer. Eine Kredit Umschuldung ist im Falle vieler Länder möglich. Allerdings muss hierzu der Internationale Währungsfond seine Zustimmung geben.
Eine etwaige Kredit Umschuldung hängt auch vom Wirtschaftswachstum des jeweiligen Landes ab. Im Falle von Lateinamerika sah man die Umschuldungspolitik des Internationalen Währungsfonds noch am deutlichsten. Argentinien war noch vor wenigen Jahren immens verschuldet. Eine restriktive Politik der Finanzkonsolidierung bescherte dem Land überraschenderweise den heutigen Stand eines nahezu schuldenfreien Staatswesens. Aber all das hinterließ auch tiefe Spuren in der argentinischen Zivilgesellschaft. Argentinien lebt von der Viehzucht. Riesige Rinderherden werden weitflächig auf freier Ebene gehalten. Widerstandsfähige Rinderarten sind es, die in großem Stil herangezüchtet werden, um Argentinien an vorderster Front der weltweiten Rindfleischproduzenten zu bringen. Seit Jahren schon bemüht sich die argentinische Regierung um Alternativ-Industrien, damit weitere Standbeine für die argentinische Wirtschaft erschlossen werden können.
Argentiniens Nachbar-Staaten sind Brasilien und Chile. Chiles kurzes Intermezzo in den siebziger Jahren, sich den Luxus eines sozialistischen Präsidenten leisten zu können, wich einer langen Phase der Militärdiktatur, die nur dadurch beendet werden konnte weil der greisgewordene Diktator nicht mehr die Kraft fand, dem Sturm der Internationalen Entrüstung standzuhalten. Nach dem Ende der Diktatur begann in den neunziger Jahren ein wirtschaftlicher Aufschwung, der jedoch leider in einer immens Staatsverschuldung endete. Die Chilenen wussten seit jeher gut umzugehen mit wirtschaftlichen Krisensituationen.
Brasilien hat es hier schon wieder ein wenig leichter. Wer kennt ihn nicht, den Zuckerhut von Rio Dejaneiro. Die berühmte Bergbahn, die direkt auf den Gipfel des berühmten Berges führt. Menschen aus aller Welt zeigen sich begeistert, wenn sie sich Rio ansehen. Die weißen Sandstrände und der alljährliche Karneval bleiben ein Spektakel der besonderen Art. Leider trifft dies auch auf die Kriminalitätsrate zu. In der Hauptstadt herrschen Bandenkriege und Kriminalität. Die Behörden sind beinahe schon machtlos angesichts dieser fortschreitenden Verrohung in den brasilianischen Slumgebieten. Denn dort findet das kriminelle Übel meist seinen Ausgang. Touristen bleibt nur Rat zur Vorsicht. Die Mordrate in Brasiliens Hauptstadt zählt mit zur höchsten weltweit.
Es ist sich zwar nicht unbedingt jeder genau bewusst, was Einlagensicherung bedeutet, und trotzdem ist dieser Begriff heute, in Zeiten der finanziellen Unsicherheit, relevanter denn je. Unter Einlagensicherung versteht man die Pflicht österreichischer Banken, die Einlagen ihrer Kunden auch im Falle der Insolvenz zu sichern. Jedes Guthaben auf Girokonten, Sparkonten oder auf der neueren Form der Sparkonten, Tagesgeldkonten, muss auch im Falle eines Bankrotts der Bank gegen Verlust gesichert sein. In Österreich sind im Falle einer natürlichen Person 100% der Einlagen gesichert, im Falle einer juristischen Person, z.B. bei einem Unternehmen, sind es bloß 90%. Bis 31.12.2009 gilt des übrigen für natürliche Personen die volle Einlagensicherung aufgrund der Finanzkrise. Dies wurde im Oktober 2008 beschlossen und von Gusenbauer und Molterer ab 01.10.08 für gültig erklärt. Danach sind im Falle der Insolvenz einer Bank bis zu 100.000 Euro pro natürlicher Person und pro Kreditinstitut gesichert. Bei Unternehmen werden bis zu maximal 45.000 € rückerstattet, das sind 90% der maximal gesicherten Einlagenhöhe, nämlich 50.000€. Die Einlagensicherung in Österreich garantieren vier Haftungsgesellschaften: eine für den Sparkassensektor, eine für den Raiffeisen Sektor, eine für die Volksbanken und Hypothekenbanken, sowie die Einlagensicherung der Banken und Bankiers. Jede Bank, deren Hauptsitz sich in Österreich befindet, muss einem dieser Institute angehören. Des Weiteren sind die Institute verpflichtet, sich gegenseitig auszuhelfen, wenn die fälligen Rückzahlungen die Möglichkeiten eines Instituts überschreiten. Man sollte als Kunde immer überprüfen, ob eine österreichische Bank einem dieser vier Institute angehört, um sicherzugehen, dass die Bank vertrauenswürdig ist. Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie mussten EU-Staaten bis 30.06.2009 die Mindestgarantie auf 50.000 € erhöhen, ab 31.10.2009 muss diese bei 100.000€ liegen. Außerdem wird die Frist zur Feststellung der Insolvenz für die Behörden auf fünf Arbeitstage verkürzt, die Auszahlung ist binnen 20 Arbeitstagen zu tätigen. Dies gilt als Mindestmaß für alle EU-Staaten, die einzelnen Staaten können jedoch noch günstigere Richtlinien aufstellen.